Begleit-Infos für religionspädagogische Fortbildungen • Veranstaltungen
Wenn Sie verhindert sind zur Fortbildung zu kommen, bitten wir um eine rechtzeitige Abmeldung per Telefon oder E-Mail beim Veranstalter. Die Kontakte finden Sie unter "Service".
Sollten einzelne Fortbildungen die räumlichen Kapazitäten überschreiten, müssen wir die Teilnehmer-Zahl begrenzen. In einem solchen Fall können nur die Anmeldungen berücksichtigt werden, die in zeitlicher Reihenfolge zuerst bei uns eingegangen sind. Im Zweifelsfall entscheidet die Veranstaltungs- bzw. Fortbildungsleitung über die Teilnahme. Sie erhalten dann ggf. rechtzeitig eine Absage.
Fahrtkosten zu unseren Fortbildungen können grundsätzlich von Seiten der Evang. Landeskirche bzw. vom Büro des Schuldekans / der Schuldekanin nicht ersetzt werden.
Staatliche Lehrkräfte können bei Fortbildungen mit Beteiligung des ZSL einen Fahrtkostenersatz zu unseren Fortbildungen auf dem Dienstweg (LFB-o) dann beantragen, wenn sie nachträglich vom Schuldekanat beim ZSL Teilnehmende gemeldet als wurden.
Über die Anfahrt zum Fortbildungsort bzw. über die dortige Parkplatz-Situation bitten wir Sie unbedingt, die Hinweise bei der Ausschreibung der jeweiligen Veranstaltung zu beachten.
Eine in Inhalten und Zielen detaillierte Teilnehmer-Bescheinigung wird jedem/r Teilnehmer/in am Ende der Fortbildung ausgehändigt.
Stellen Sie bitte aus versicherungsrechtlichen Gründen unbedingt vor Beginn der Veranstaltung sicher, dass Ihre Schulleitung (staatliche Lehrkräfte) bzw. Ihr:e Schuldekan:in (kirchliche Lehrkräfte) über die Anmeldung informiert ist und einen Dienstreiseantrag genehmigt hat.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch bei uns und wünschen Ihnen eine interessante und ertragreiche Fortbildung.